Aplano-Hinweis: Vorlagen sind ein guter Start; laufende Änderungen werden mit einer zentralen App belastbarer. Einordnung ansehen
Start / Pendlerpauschale-Rechner 2026

Excel Vorlagen & Rechner

Pendlerpauschale-Rechner 2026

Berechnet die Entfernungspauschale lokal im Browser - ohne Speicherung und mit Formel-Erklärung.

Redaktion Dienstplan Excel Werkstatt · Fachlich-redaktionell geprüft · Aktualisiert am 19. Juli 2026

Direkte Antwort

Seit 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale 0,38 € je vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Gerechnet wird nur die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, multipliziert mit den tatsächlichen Arbeitstagen vor Ort. Das Ergebnis sind mögliche Werbungskosten – nicht die Auszahlung und nicht die Steuerersparnis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Formel: volle Entfernungskilometer (einfache Strecke) × Arbeitstage vor Ort × 0,38 €.
  • Angefangene Kilometer zählen nicht – 18,7 km werden als 18 km angesetzt.
  • Homeoffice-, Urlaubs- und Krankheitstage gehören nicht in die Tageszahl.
  • Bei Pkw-Nutzung greift die Deckelung auf 4.500 € regelmäßig nicht; bei anderen Verkehrsmitteln schon.
  • Werbungskosten senken das zu versteuernde Einkommen und wirken sich erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags nach § 9a EStG aus.
Satz 2026
0,38 € ab dem 1. Kilometer
Strecke
Nur einfache Entfernung
Tage
Nur tatsächlich gefahrene Arbeitstage
Grenze
Regelmäßig 4.500 €, Ausnahmen beachten

Pendlerpauschale 2026 berechnen

Es zählen volle Entfernungskilometer.
Homeoffice-, Urlaubs- und Krankheitstage nicht mitzählen.
Nur relevant, wenn tatsächliche ÖPNV-Kosten höher sind.
Rechnerische Pauschale-
Höchstbetragsprüfung-
Möglicher Ansatz-

Vereinfachte Berechnung nach § 9 EStG. Sonderfälle wie mehrere Tätigkeitsstätten, Sammelpunkte, doppelte Haushaltsführung, Behinderung oder Arbeitgeberleistungen sind nicht abgebildet.

Wie rechnet der Pendlerpauschale-Rechner?

Der Rechenweg ist absichtlich schlicht, weil die gesetzliche Regel selbst schlicht ist. Zuerst wird die eingegebene Entfernung auf volle Kilometer abgerundet: Aus 18,7 km werden 18 km, denn angefangene Kilometer zählen nicht mit. Diese Zahl wird mit den Arbeitstagen vor Ort und dem Kilometersatz von 0,38 € multipliziert. Das Ergebnis erscheint als „rechnerische Pauschale“.

Im zweiten Schritt prüft der Rechner den Höchstbetrag. Wer den eigenen oder einen überlassenen Pkw nutzt, ist von der Begrenzung auf 4.500 € regelmäßig nicht betroffen – das Feld weist dann ausdrücklich „keine 4.500-€-Deckelung“ aus. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrad oder zu Fuß wird der Betrag dagegen auf 4.500 € gekappt. Für Nutzerinnen öffentlicher Verkehrsmittel gibt es eine Besonderheit: Liegen die tatsächlichen Ticketkosten über der gekappten Pauschale, ist der höhere Betrag maßgeblich. Genau dafür gibt es das vierte Eingabefeld.

Welche Werte gehören in die Felder?

FeldWas hineingehörtTypischer Fehler
Einfache Entfernung in kmDie kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – eine Richtung, nicht Hin- und Rückweg.Die Tagesstrecke eintragen und dadurch den Ansatz verdoppeln.
Arbeitstage vor OrtNur Tage, an denen die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde.Alle Werktage des Jahres eintragen, obwohl Urlaub, Krankheit und Homeoffice dazwischenliegen.
VerkehrsmittelPkw, öffentliche Verkehrsmittel oder sonstige – die Auswahl steuert allein die Höchstbetragsprüfung.Annehmen, die Wahl des Verkehrsmittels ändere den Kilometersatz. Das tut sie nicht: 0,38 € gelten unabhängig davon.
ÖPNV-Kosten pro JahrDie tatsächlich gezahlten Ticketkosten, wenn sie höher liegen als die gedeckelte Pauschale.Das Feld auch bei Pkw-Nutzung füllen – dort bleibt es wirkungslos.

Wie interpretiert man das Ergebnis?

Der ausgewiesene Betrag sind Werbungskosten, keine Erstattung. Er mindert das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuerschuld unmittelbar. Wie viel davon tatsächlich ankommt, hängt vom persönlichen Steuersatz und vom gesamten Steuerfall ab – ein Rechner ohne Kenntnis der übrigen Einkünfte kann das nicht beantworten.

Eine zweite Einordnung ist ebenso wichtig: Werbungskosten wirken sich erst aus, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a EStG übersteigen. Dieser Pauschbetrag wird ohne Nachweis berücksichtigt. Liegt die berechnete Entfernungspauschale zusammen mit allen übrigen Werbungskosten darunter, ändert der Eintrag in der Steuererklärung nichts – oberhalb dieser Schwelle zählt dagegen jeder zusätzliche Euro.

Für Schichtbeschäftigte lohnt der Blick auf die Tageszahl besonders. Wer im Wechseldienst arbeitet, kommt selten auf die 220 Tage einer klassischen Fünf-Tage-Woche, dafür manchmal auf Wochenendfahrten, die im Kalender leicht untergehen. Der veröffentlichte Dienstplan ist hier die verlässlichere Quelle als die Erinnerung.

Praxisbeispiel: zwei Wege zur Arbeit

Beispiel 1 – Schichtdienst mit dem Pkw. Die Wohnung liegt 18,7 km von der Klinik entfernt, der Dienstplan weist für das Jahr 208 Tage mit Anwesenheit vor Ort aus. Gerechnet wird mit 18 vollen Kilometern: 18 × 208 × 0,38 € = 1.422,72 €. Weil ein eigener Pkw genutzt wird, greift die Deckelung auf 4.500 € regelmäßig nicht.

Beispiel 2 – lange Strecke mit der Bahn. 62 km einfache Entfernung, 220 Arbeitstage vor Ort. Rechnerisch ergibt das 62 × 220 × 0,38 € = 5.183,20 €. Da hier öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden, wird der Betrag auf 4.500 € begrenzt. Liegen die tatsächlichen Ticketkosten allerdings über diesem Wert – bei einer Fernstrecken-Jahreskarte durchaus möglich –, ist der höhere tatsächliche Betrag maßgeblich; im Rechner wird er über das ÖPNV-Feld berücksichtigt.

Der Vergleich zeigt, welcher Wert am stärksten wirkt: Zwanzig zusätzliche Arbeitstage bringen in Beispiel 1 rund 137 € mehr Werbungskosten. Zehn Kilometer mehr Entfernung bringen dort rund 790 €. Die Entfernung ist der größere Hebel – umso wichtiger ist es, die kürzeste Straßenverbindung sauber zu ermitteln.

Grenzen des Rechners

Der Rechner bildet den Regelfall ab. Diese Konstellationen erfordern eine gesonderte Betrachtung und sind bewusst nicht eingebaut:

Mehrere Tätigkeitsstätten

Wer regelmäßig an verschiedenen Standorten arbeitet, muss zuerst bestimmen, welche davon die erste Tätigkeitsstätte ist. Fahrten zu den übrigen folgen anderen Regeln.

Sammelpunkt und weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Treffpunkte, von denen aus gemeinsam weitergefahren wird, und großflächige Einsatzgebiete werden steuerlich eigenständig behandelt.

Doppelte Haushaltsführung

Familienheimfahrten und die Kosten der Zweitwohnung folgen eigenen Regeln und sind hier nicht abgebildet.

Arbeitgeberleistungen

Ein Jobticket, ein Fahrtkostenzuschuss oder ein Dienstwagen können den abziehbaren Betrag mindern oder ganz entfallen lassen.

Behinderung

Für Menschen mit bestimmten Graden der Behinderung sieht das Gesetz abweichende, häufig günstigere Regelungen vor.

Mobilitätsprämie

Wer mit seinem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, profitiert von Werbungskosten nicht in gleicher Weise; hierfür existiert eine gesonderte Regelung.

Nachprüfbar

Quellen und Methodik

Methodik: Rechnung: volle Kilometer × Vor-Ort-Tage × 0,38 €. Für andere Verkehrsmittel als den Pkw wird der allgemeine Höchstbetrag vereinfacht berücksichtigt; höhere tatsächliche ÖPNV-Kosten können maßgeblich sein. Die Beispielrechnungen sind mit den Feldern des Rechners nachvollziehbar.

  1. § 9 EStG zur Entfernungspauschale und zur Höchstbetragslogik.
  2. § 9a EStG zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
  3. BMF Monatsbericht Februar 2026 zur Erhöhung auf 0,38 € ab dem ersten Kilometer.

Quellen zuletzt geprüft am 19. Juli 2026. Rechts- und Steuerinformationen sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Fragen aus der Praxis

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Der Satz gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.
Wird Hin- und Rückweg gerechnet?
Nein. Die Entfernungspauschale verwendet die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und gilt damit die Fahrten eines Arbeitstages ab.
Zählen angefangene Kilometer mit?
Nein. Es werden nur volle Entfernungskilometer angesetzt. Aus 18,7 Kilometern werden 18 Kilometer.
Zählen Homeoffice-Tage?
Nicht als Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte. Tragen Sie nur die Tage ein, an denen Sie tatsächlich vor Ort waren – bei Schichtdienst ist der veröffentlichte Plan die verlässlichere Grundlage als die Erinnerung.
Ist das Ergebnis meine Steuererstattung?
Nein. Es handelt sich um Werbungskosten, die das zu versteuernde Einkommen mindern. Sie wirken sich zudem erst aus, soweit sie zusammen mit anderen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a EStG übersteigen.
Wann greift die Grenze von 4.500 Euro?
Bei Nutzung eines eigenen oder überlassenen Pkw regelmäßig nicht. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrad oder zu Fuß wird der Betrag gedeckelt – liegen die tatsächlichen Ticketkosten höher, kann der höhere Betrag maßgeblich sein.

Redaktioneller Hinweis: Betreiber dieser Website ist die Kalibytes GmbH. Produkt-, Preis- und Bewertungsangaben zu Aplano werden anhand der verlinkten Anbieter- und Drittquellen geprüft. Die Einordnung ist auf den Nutzen für Dienstplanungsteams ausgerichtet.